Neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hat aktuell keine Auswirkungen
Auswirkungen der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg auf die INTERBOOT 2021

Seit dem 16.September gilt für Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Ein dreistufiges Warnsystem löst dabei die Inzidenzwerte als relevante Größe für zu treffende Maßnahmen ab.
Aktuell befinden wir uns in der Basis-Stufe, welche keine Änderungen für den Besuch der INTERBOOT 2021 mit sich bringt.
Eine Schnell-Info zu den einzelnen Stufen und den damit verbundenen Maßnahmen finden Sie hier: www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210915_Auf_einen_Blick_DE.pdf
Weiterhin gilt somit für den Zutritt der INTERBOOT 2021 die 3 G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet).
Für die nächsten Tage ist mit keiner Änderung des Stufenwechsels und damit mit Änderungen der Besuchs-Bedingungen zu rechnen. Sollten sich hier Änderungen abzeichnen, werden wir Sie an dieser Stelle frühzeitig informieren.
So erleben Sie die INTERBOOT 2021 sicher:
Corona-Richtlinien für Besucher